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Kurse Prüfen in Validierungsverfahren 

Das neue Berufsbildungsgesetz ermöglicht, dass ein eidgenössisch anerkannter Abschluss auf verschiedenen Bildungswegen erreicht werden kann. Einer der Wege ist die Validierung von Bildungsleistungen. Sie eröffnet Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung die Möglichkeit, in einem strukturierten Verfahren die beruflichen Kompetenzen zu erfassen und zu belegen, um einen formalen Abschluss zu erlangen.

AdressatInnen
Diese Kurse richten sich an erfahrene Prüfungsexpertinnen und -experten, die ihren Beruf und das herkömmliche Qualifikationsverfahren gut kennen. Der Besuch des Einführungs- wie des Reformkurses ist Voraussetzung. In der Regel wählt die Projektleitung Validierung die in Frage kommenden Expertinnen und Experten. Ein Kurs wird daher erst ausgeschrieben, wenn der Teilnehmendenkreis feststeht.

Ziele
Auf die Prüfungsexpertinnen und -experten kommen mit den Validierungsverfahren neue Aufgaben zu: Sie prüfen die Kompetenznachweise und beurteilen diese anhand des Qualifikationsprofils und der Bestehensregeln. Weiter führen sie mit der Kandidatin/dem Kandidaten ein Gespräch und erstellen zuhanden des Validierungsorgans einen Beurteilungsbericht. Daraus ergeben sich die folgenden Kursziele:

Die Teilnehmenden kennen
  • die Prinzipien der Validierung
  • das Validierungsverfahren ihres Berufs
Die Teilnehmenden können
  • die Kompetenznachweise überprüfen und beurteilen
  • das Gespräch führen und protokollieren
  • die Beurteilung vornehmen und begründen
Inhalte
Die Inhalte der Kurse werden individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst wird. Folgende Inhalte werden in jedem Fall vermittelt:
  • Einführung ins Themengebiet, Sinn und Zweck des Verfahrens
  • gesetzliche Grundlagen
  • die fünf Phasen des Verfahrens (Leitfaden BBT)
  • Gemeinsamkeiten/Unterschiede von herkömmlichen und anderen Qualifikationsverfahren
  • das Validierungsverfahren des jeweiligen Berufs
  • berufliche Kompetenznachweise verfassen und bewerten
  • Kompetenznachweise für die Allgemeinbildung verfassen und bewerten
  • das Gespräch als Teil der Beurteilung
  • Abschluss der Beurteilung und weiteres Vorgehen
  • Übungen zur Kompetenzerfassung und –bewertung
Zuständigkeiten und Kooperationen
Die Durchführung der Kurse erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der entsprechenden Projektleitung. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der OdA, des Kantons und der Prüfungskommission zusammen. Die Verantwortung für die Durchführung der Kurse liegt beim EHB.

Kosten erst- und zweitmalige Durchführung
Das EHB übernimmt die Kosten für die Kursleitung, die Räumlichkeiten und Infrastruktur, das Kursmaterial und die Honorare für die Referierenden. Die Kantone entschädigen die Teilnehmenden gemäss den jeweiligen kantonalen Richtlinien.

Rahmenbedingungen
Es gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
  • Der Kurs ist mindestens zweiteilig; jeder Kurstag umfasst 6 bis 8 Kursstunden.
  • Der Kursbesuch wird attestiert, wenn die Anwesenheit 100% der Kurszeit beträgt.