Anerkennung von Bildungsleistungen 

Berufliche Kompetenzen werden auf unterschiedlichen Wegen erworben: einerseits in strukturierten Bildungsangeboten mit oder ohne Zertifizierungen, andererseits individuell im Beruf, bei der Haus- und Familienarbeit oder in der Freizeit. Man spricht in diesem Fall von nicht formal erworbener Bildung.  

Die Anerkennung von Bildungsleistungen, auch Validation des acquis genannt, ist eine Möglichkeit, mit der sich Erwachsene ihre nicht zertifizierten Ausbildungen und nicht-formal angeeigneten Kompetenzen anrechnen lassen können und so Zugang zu einem eidgenössischen Abschluss haben.  

Voraussetzung für den Einstieg in dieses Verfahren sind fünf Jahre Berufserfahrung und der Nachweis der verlangten Kompetenzen.  
Validation des acquis ist in Art. 9 Abs. 2 und Art. 33 des neuen Berufsbildungsgesetzes rechtlich verankert. Artikel 31 und Art. 32 der Berufsbildungsverordnung regeln die Anerkennung von informell erworbenen Bildungsleistungen sowie die Zulassung anderer Qualifikationen. 

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) gibt in einem nationalen Leitfaden Leitfaden den rechtlichen Rahmen vor, nach dem sich solche Verfahren zur Validierung von Kompetenzen richten müssen.

In diesem Dokument definiert das BBT die Validierung von Bildungsleistungen als „(…) das Verfahren, durch das eine Institution, eine Schule oder eine Behörde anerkennt, dass Kompetenzen, die der Einzelne durch eine frühere, formale oder nicht formale, Ausbildung oder durch Erfahrung erworben hat, denjenigen eines bestimmten Titels gleichwertig sind“.

Der nationale Leitfaden unterscheidet zwischen vier Phasen (Schema) :

  1. Information und Beratung
  2. Bilanzierung der persönlichen Kompetenzen
  3. Beurteilung
  4. a. Anrechnung
    b. Zertifizierung

Ergänzende Bildung und eventuell damit verbundene Prüfungen bilden die Brücke zwischen den Phasen 4a und 4b.

Bis Ende 2009 werden in einer Pilotphase verschiedene Projekte eingeführt.

Das EHB bietet folgende Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich an:

  1. Kompetenzenanalyse für Unternehmen und Verbände im Hinblick auf ein Verfahren Validation des acquis.
  2. Begleitung von Verbänden zur Erarbeitung von Qualifikationsprofilen und Qualifikationsverfahren.
  3. Begleitung von Kantonen und Unternehmen für die Einführung von einem Validation des acquis - Verfahren.
  4. Begleitung von Projekten zur Validierung von Bildungsleistungen in der Allgemeinbildung.
  5. Evaluationen zur Qualitätssicherung.

Das EHB entwickelt, organisiert und bietet Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Validierung von Bildungsleistungen für kantonale Experten und für verschiedene Akteure der Berufsbildung an.

Artikel von Barbara Petrini : "Auch Erfahrung macht klug"

Referenzen

Kontaktadresse Deutschschweiz: Barbara Petrini, barbara.petrini@ehb-schweiz.ch
Kontaktadresse Romandie: Janine Voit, janine.voit@iffp-suisse.ch
Kontaktadresse Italienische Schweiz: Deli Salini, deli.salini@iuffp-svizzera.ch