Anerkennung und Anrechnung vorerbrachter Studienleistungen 

Anderweitig erbrachte geregelte Studienleistungen können gem. Artikel 16 des EHB-Studienreglements und gem. den Artikeln 2 und 3 der Weisungen über die Anrechnung geregelter Studienleistungen an die Studiengänge und Weiterbildungslehrgänge des EHB angerechnet werden. Hierfür müssen Interessierte an einem der EHB-Ausbildungsstudiengänge zugelassen oder eingeschrieben sein und mit einem der beiden untenstehenden Formulare einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss ausserdem den oder die Nachweis(e) enthalten, dass die pädagogische Vorbildung in Umfang und Inhalt die Module abdeckt, für die eine Anrechnung beantragt wird. In jedem Fall können maximal 50% der Module eines EHB-Ausbildungsstudienganges angerechnet werden.

Für einige häufiger geltend gemachte Vorleistungen können Sie die zu erwartenden Anrechnungen der Modulanrechnungstabelle entnehmen, die regelmässig aktualisiert wird.

Antragsformular A für bereits erbrachte pädagogische Vorleistungen, die in der Modulanrechnungstabelle figurieren (Nachweise bitte beilegen).

Antragsformular B für bereits erbrachte pädagogische Vorleistungen, die nicht in der Modulanrechnungstabelle figurieren und individuell überprüft werden müssen. (Nachweis(e) bitte beilegen)